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Entscheidungen in Übersicht EÜ83 (RZ 2017, 130)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 130 Heft 6 v. 15.6.2017

§ 13 Abs 2 SanierungsVO 2008, §§ 63, 64 WWFSG 1989

Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 13 Abs 2 letzter Satz Sanierungsverordnung 2008 schafft eine Sonderregelung für jene Hauptmietzinskomponente, die an die Kosten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen geknüpft ist. Die Möglichkeit, als weiteren Hauptmietzinsbestandteil einen Betrag zur Finanzierung künftiger

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