§ 13 Abs 2 SanierungsVO 2008, §§ 63, 64 WWFSG 1989
Die Mietzinsbildungsvorschrift des § 13 Abs 2 letzter Satz Sanierungsverordnung 2008 schafft eine Sonderregelung für jene Hauptmietzinskomponente, die an die Kosten der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen geknüpft ist. Die Möglichkeit, als weiteren Hauptmietzinsbestandteil einen Betrag zur Finanzierung künftiger