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Entscheidungen in Übersicht EÜ72 (RZ 2017, 109)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 109 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 381 Abs 1, 390 Abs 1, 393 Abs 2, 393 Abs 4 StPO

Die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers gemäß § 390 Abs 1 zweiter Satz iVm § 381 Abs 1 StPO sieht keinen Ersatz von dem Angeklagten erwachsenen Fahrtkosten vor.

Beisatz: Unter "aufgelaufenen Kosten" iSd § 390 Abs 1 zweiter Satz StPO sind (nur) die im § 381 Abs 1 StPO aufgelisteten Kosten des Strafverfahrens zu verstehen. (T1)

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