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Entscheidungen in Übersicht EÜ57 (RZ 2017, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 108 Heft 5 v. 15.5.2017

§§ 11, 302 StGB, § 281 Abs 1 Z 4 StPO

Dienstunfähigkeit (Anm: vgl § 14 Abs 2 BDG 1979) ist von strafrechtlicher Zurechnungsunfähigkeit – also fehlender Diskretions- oder Dispositionsunfähigkeit (§ 11 StGB) – zu unterscheiden.

Beisatz: Dienstunfähigkeit als Beweisthema lässt daher Erheblichkeit im Zusammenhang mit der (entscheidenden) Frage, ob ein Beamter wissentlich Befugnismissbrauch begangen hat, nicht ohne weiteres erkennen (Anm: ähnlich schon 17 Os 3/16v). (T1)

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