vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ40 (RZ 2017, 106)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 106 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 114 Abs 2 StPO

Grundsätzlich sind sichergestellte Gegenstände an jene Person herauszugeben, aus deren Verfügungsmacht sie entzogen wurden, es sei denn, dass diese Person offenkundig gar keine Berechtigung über den betreffenden Gegenstand hat. Bloße Zweifel an der Verfügungsberechtigung dieser Person rechtfertigen es nicht, die Herausgabe zu verweigern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!