§ 3 Abs 2 StEG 2005
Der Schutz der Allgemeinheit durch die verhängte Untersuchungshaft ist kein von der Verdachtslage unabhängiger Grund für die Minderung der Haftung nach § 3 Abs 2 StEG 2005.
Beisatz: So schon 1 Ob 257/07m , 1 Ob 263/07v und 1 Ob 32/16m. (T1)