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Die Vertretungsmacht und der Rechtsschutz beim Abwesenheitskurator im Lichte der Aliyev-Entscheidung des EuGH

WissenschaftDr. Jürgen C.T. RassiRZ 2017, 3 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

Auf einen Blick: Aus dem Anspruch auf Justizgewährung bzw auf effektiven Rechtsschutz folgt, dass die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche auch gegen Personen möglich sein muss, die wegen unbekannten Aufenthalts am Verfahren nicht beteiligt werden können. Das wird durch das Institut des prozessualen Abwesenheitskurators gewährleistet, wobei der Kurator gleichzeitig das rechtliche Gehör des Abwesenden wahrt. Bestellungsfehler schränken die Vertretungsmacht des Kurators ein. Das Modell des prozessualen Abwesenheitskurators als gelungenes Beispiel für einen Ausgleich widerstreitender Interessen im Bereich des Art 6 EMRK (Art 47 GRC) wird durch die Entscheidung des EuGH zu C 112/13 , Aliyev gefährdet.

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