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Entscheidungen in Übersicht EÜ1 (RZ 2017, 21)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 21 Heft 1 und 2 v. 15.2.2017

§ 17 AußStrG 2005, § 52 Abs 2 Z 4 WEG 2002

Die Forderung nach einem effektiven Schutz des rechtlichen Gehörs verbietet die Zustellung einer Aufforderung nach § 17 AußStrG nur durch Hausanschlag. Die Säumniswirkung des § 17 AußStrG kann daher nicht eintreten, wenn die Aufforderung zur Äußerung nicht allen Antragsgegnern individuell wie eine Klage zugestellt wurde.

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