vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ199 (RZ 2017, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 284 Heft 12 v. 15.12.2017

Art 17 Abs 1 EuGVVO 2012

Deliktische Ansprüche fallen nicht unter Art 17 EuGVVO. Voraussetzung für die Anwendung des Verbrauchergerichtsstands ist eine vertragliche Beziehung zwischen den Streitteilen. Dafür ist eine direkte Beziehung erforderlich.

Beisatz: Beim Erwerb von Aktien auf dem Sekundärmarkt kommt der Verbrauchergerichtsstand für Ansprüche gegen den Emittenten nicht in Betracht. (T1)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!