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Verwaltungssachen Art 89 Abs 1 B-VG (RZ 2017/24)

EntscheidungenVerwaltungssachenRZ 2017/24RZ 2017, 261 Heft 11 v. 15.11.2017

Art 89 Abs 1 B-VG:

Änderung der ständigen Rsp des VfGH betreffend nicht gehörig kundgemachte Verordnungen: Diese sind von den Gerichten nunmehr dem VfGH vorzulegen und nicht mehr unangewendet zu lassen.

VfGH 28.6.2017, V 4/2017

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