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Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2017, 256)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 256 Heft 11 v. 15.11.2017

§ 1 UWG

Die Tätigkeit der öffentlichen Hand lässt sich in drei Fallgruppen einteilen: Hoheitliches Handeln (das dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen ist), privatrechtliches Handeln mit unternehmerischem Charakter (bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit) und privatrechtliches Handeln ohne unternehmerischen Charakter, das nicht als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr qualifiziert werden kann.

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