vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2017, 256)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 256 Heft 11 v. 15.11.2017

§ 1 UWG

Die Tätigkeit der öffentlichen Hand lässt sich in drei Fallgruppen einteilen: Hoheitliches Handeln (das dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen ist), privatrechtliches Handeln mit unternehmerischem Charakter (bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit) und privatrechtliches Handeln ohne unternehmerischen Charakter, das nicht als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr qualifiziert werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!