§§ 914, 988 ABGB
Knüpft die Höhe des zu leistenden Kreditzinses an einem Referenzzinssatz als Indikator an, darf der Kreditgeber mangels Vereinbarung diesen nicht mit Null ansetzen, wenn der Referenzzinssatz negativ wird.
E 3.5.2017, 4 Ob 60/17b (RS0131462)