§§ 16 Abs 7, 46c MRG
Ein Befristungsabschlag ist bei einem (teilweise) nach § 46c MRG zu beurteilenden Mietvertrag jedenfalls für die außerhalb des 20jährigen Zeitraums liegende Restlaufzeit vorzunehmen.
E 4.5.2017, 5 Ob 18/17h (RS0131441)
§§ 16 Abs 7, 46c MRG
Ein Befristungsabschlag ist bei einem (teilweise) nach § 46c MRG zu beurteilenden Mietvertrag jedenfalls für die außerhalb des 20jährigen Zeitraums liegende Restlaufzeit vorzunehmen.
E 4.5.2017, 5 Ob 18/17h (RS0131441)