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Entscheidungen in Übersicht EÜ141 (RZ 2017, 220)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 220 Heft 10 v. 15.10.2017

§ 107 Abs 3 AußStrG 2005

Angesichts der Klarheit des Gesetzes und der Materialien ist davon auszugehen, dass bloß ein Erstgespräch über Mediation im Sinn des § 107 Abs 3 AußStrG vom Gericht angeordnet werden darf und nicht die Teilnahme an Mediationssitzungen selbst.

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