Mit der am 8.11.2007 verabschiedeten "Welser Erklärung" der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat sich die Richterschaft dazu bekannt, sich in ihrem Handeln von in zehn Artikeln formulierten ethischen Grundsätzen leiten zu lassen.
Dem Katalog vorangestellt ist das Bekenntnis der österreichischen Richterinnen und Richter zur Achtung der Grundrechte, welches wie folgt lautet: