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Entscheidungen in Übersicht EÜ149 (RZ 2016, 178)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 178 Heft 7 und 8 v. 15.8.2016

§ 7 Abs 1 MedienG, § 7 Abs 2 Z 3 MedienG

Der Anspruch nach § 7 MedienG ist ein höchstpersönliches Recht, dh ein subjektives Recht, das seinem Wesen nach an eine bestimmte Person gebunden ist und charakteristischerweise nicht übertragen werden kann.

Beisatz: Die Zustimmung zur Veröffentlichung stellt ebenfalls die Ausübung eines höchstpersönlichen Rechts dar, für die die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit

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