vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ151 (RZ 2016, 179)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 179 Heft 7 und 8 v. 15.8.2016

§ 33 Abs 1 FinStrG, § 39 Abs 1 lit a FinStrG

Ein Täter, der einen Einkommensteil nicht in seine Einkommensteuererklärung aufnimmt und eine eben diesen Einkommensteil fälschlich als nicht einkommensteuerpflichtig ausweisende Urkunde bereithält, um sie über allfälliges Verlangen der Behörde (§ 137 f BAO) vorzulegen, verwendet ein falsches Beweismittel im Sinn des § 39 Abs 1 lit a FinStrG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!