vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ155 (RZ 2016, 179)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 179 Heft 7 und 8 v. 15.8.2016

§ 101 RStDG, § 116 RStDG, § 117 RStDG, § 123 RStDG, § 130 RStDG, § 137 RStDG, § 142 RStDG

Prozessgegenstand des Disziplinarverfahrens (Disziplinarsache [vgl §§ 116 f RStDG]; vgl auch § 123 Abs 3, § 130 Abs 2 RStDG [Sache] und § 137 Abs 1 RStDG [zur Last gelegte Pflichtverletzung]) ist der ohne Formzwang zum Ausdruck gebrachte, aber unmissverständliche Wille des Dienstgebers, eine Entscheidung des Disziplinargerichts herbeizuführen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!