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Entscheidungen in Übersicht EÜ120 (RZ 2016, 144)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 144 Heft 6 v. 15.6.2016

§ 57a GBG

Antrag oder schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Löschung einer Rangordnungsanmerkung bedürfen auch im Fall des § 57a Abs 4 GBG einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterschrift sowohl des Eigentümers als auch des namentlich Berechtigten.

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