vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ115 (RZ 2016, 143)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 143 Heft 6 v. 15.6.2016

Art 130 Abs 4 B-VG, § 190 ZPO, § 411 ZPO, § 28 VwGVG

Liegt bereits ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts vor, stellt sich nicht mehr die Frage nach der Rechtskraft des bei diesem angefochtenen Bescheids und einer allfälligen Bindung daran, sondern jene nach der Rechtskraft und damit der Bindungswirkung des verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses, das an die Stelle des angefochtenen Bescheids getreten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!