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Entscheidungen in Übersicht EÜ114 (RZ 2016, 143)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 143 Heft 6 v. 15.6.2016

Art 133 Abs 4 B-VG, § 25a VwGG, § 34 Abs 1a VwGG, § 190 ZPO, § 411 ZPO

Die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist kein den Eintritt der Rechtskraft hemmendes Rechtsmittel, sodass von einer Bindung der Zivilgerichte an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis auszugehen ist, auch wenn dagegen eine außerordentliche Revision erhoben wurde.

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