vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tweets aus dem Gerichtssaal

WissenschaftClemens Thiele*)*)RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU), gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art, insbesondere Webdesign und Neue Medien; Anwalt.Thiele@eurolawyer.at ; Näheres unter <http://www.eurolawyer.at >.RZ 2016, 130 Heft 6 v. 15.6.2016

Auf einen Blick:

Schau mal, wer da "twittert". Eine neue Entwicklung in der Prozessberichterstattung wirft in Medien- und Justizkreisen eine bislang unbeantwortete Rechtsfrage auf: Darf aus dem Gerichtssaal heraus live getwittert1)1)Aus dem Englischen "to tweet" = "zwitschern", da es sich um grundsätzlich auf max. 140 Zeichen beschränkte Textnachrichten handelt. oder getickert werden? Der vorliegende Beitrag versucht eine erste juristische Standortbestimmung, erörtert mögliche Perspektiven für die Praxis und soll den Ausgangspunkt einer Diskussion bilden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!