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Zivilsachen §§ 252, 258, 397a, 442a ZPO; Art 17, 26 VO (EG) Nr 1896/2006 (EuMahnVO) (RZ 2016/14)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2016/14RZ 2016, 122 Heft 5 v. 15.5.2016

§§ 252, 258, 397a, 442a ZPO

Art 17, 26 VO (EG) Nr 1896/2006 (EuMahnVO):

Ergeht nach einem Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl vom nunmehr zuständigen Gericht bei einer vorbereitenden Tagsatzung, zu der der Beklagte nicht erschien, ein stattgebendes Versäumungsurteil, steht dem Beklagten ein Widerspruch gegen dieses Versäumungsurteil nicht zu.

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