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Entscheidungen in Übersicht EÜ95 (RZ 2016, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 120 Heft 5 v. 15.5.2016

§ 496 Abs 1 Z 2 ZPO, § 503 Z 2 ZPO

Die Aufnahme eines einzelnen Beweismittels als solche kann nie eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens darstellen. Entscheidend ist vielmehr, ob andere beantragte Beweise nicht aufgenommen wurden und deswegen eine zu bemängelnde Unvollständigkeit der Entscheidungsgrundlage besteht.

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