vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafsachen § 299 Abs 1 StGB (RZ 2016/10)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2016/10RZ 2016, 95 Heft 4 v. 15.4.2016

§ 299 Abs 1 StGB:

Die Weigerung des Angeklagten, die Identität seines Mittäters preiszugeben, erfüllt nicht den Tatbestand der Begünstigung nach § 299 Abs 1 StGB.

OGH 5.6.2014, 13 Os 33/14y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!