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Entscheidungen in Übersicht EÜ17 (RZ 2016, 43)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 43 Heft 2 v. 15.2.2016

§ 260 ZPO, § 261 ZPO

Verstöße gegen die Geschäftsverteilung, aber auch Fehler der Geschäftsverteilung, sind so wie Prozessvoraussetzungsmängel nach den §§ 260 und 261 ZPO zu behandeln.

E 25.6.2015, 8 Ob 109/14h (RS0130249)

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