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Das Besetzungsverfahren – mehr Transparenz statt Anscheinsproblematik

EditorialMartin UlrichRZ 2016, 25 Heft 2 v. 15.2.2016

Ob berechtigt oder nicht, Tatsache ist, dass immer wieder, so auch in der jüngsten Vergangenheit, einzelne Besetzungsvorgänge und die damit verbundenen Besetzungsverfahren im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich kritisiert werden. Die teils innerhalb der Justiz, in manchen Fällen auch medial gegenüber dem Bundesminister für Justiz, dem das Ernennungs- bzw Vorschlagsrecht zukommt, erhobenen Vorwürfe reichen von unzureichender Orientierung an der fachlichen Eignung für die ausgeschriebene Planstelle bis hin zu parteipolitischer Einflussnahme. Dabei gewinnt die Kritik insbesondere dann an Schärfe, wenn der Bundesminister für Justiz den Besetzungsvorschlägen der Personalsenate bzw -kommissionen nicht folgt und nachgereihte Bewerberinnen bzw Bewerber auf ausgeschriebene Planstellen ernannt werden. Dass sich diese Kritik insgesamt bloß auf wenige Besetzungsverfahren konzentriert und die weit überwiegende Zahl der Ernennungen – soweit wahrnehmbar – kritiklos und damit wohl auch überwiegend zustimmend zur Kenntnis genommen wird, tritt dabei völlig in den Hintergrund. Auch kann sich die geäußerte Kritik regelmäßig nicht auf eine gesicherte Faktenlage berufen, sind doch die in Ausübung ihres Amtes selbständigen und unabhängigen Mitglieder der Personalsenate und -kommissionen, abgesehen von der Bekanntgabe der Namen und der Reihung der Bewerberinnen und Bewerber, zur Verschwiegenheit verpflichtet und sind auch die ernennungsentscheidenden Erwägungen des Bundesministers für Justiz nicht allgemein bekannt. Dass sich bei diesen Rahmenbedingungen immer wieder vielfältige Spekulationen, berechtigt oder nicht, ihren Weg bahnen, ist somit wenig verwunderlich.

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