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Zivilsachen § 382g EO; §§ 16, 1328a ABGB (RZ 2016/25)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2016/25RZ 2016, 257 Heft 11 v. 15.11.2016

§ 382g EO

§§ 16, 1328a ABGB:

Ein Eingriff in die Privatsphäre liegt vor, wenn nach Ende einer Beziehung durch Kontaktaufnahmen mit rund 15 SMS monatlich über einen Zeitraum vom 1 ½ Jahren der Rahmen des sozial Verträglichen gesprengt wird.

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