§§ 70 Abs 1 Z 1 zweiter Fall, 127, 129 Abs 2 Z 1, 130 Abs 1 erster Fall, Abs 3 StGB:
Ein zugespitztes Flacheisenstück von ca 12 mm Klingenbreite ist ein besonderes Mittel, das eine wiederkehrende Begehung von Diebstählen durch Einbruch (auch) in Wohnstätten nahelegt.