§ 3 Z 1 zweiter Fall WrAusländergrunderwerbsG, § 13 WEG
Um den Ausnahmetatbestand des § 3 Z 1 2. Fall (– Eigentümerpartnerschaft, wenn nur ein Partner die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt –) des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes in Anspruch nehmen zu können, muss der Grundbuchsantrag nicht nur auf die Begründung von Miteigentum, sondern auf die Eintragung von Wohnungseigentum gerichtet sein.