§ 238 Abs 2 StPO, § 249 StPO
Auch andere (als Beweis-)Anträge müssen Begründungserfordernissen entsprechen, um ihre Beurteilung zu ermöglichen.
Beisatz: Hier: Antrag auf Zulassung von Fragen an Zeugen (§ 249 StPO). (T1)
§ 238 Abs 2 StPO, § 249 StPO
Auch andere (als Beweis-)Anträge müssen Begründungserfordernissen entsprechen, um ihre Beurteilung zu ermöglichen.
Beisatz: Hier: Antrag auf Zulassung von Fragen an Zeugen (§ 249 StPO). (T1)