§ 125 StGB, § 136 Abs 3 StGB
Wird der Schaden nicht durch den unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, sondern erst nach der Fahrt mit Vorsatz herbeigeführt, besteht echte Konkurrenz von § 136 Abs 1 zu § 125 StGB.
E 13.4.2016, 15 Os 25/16i (RS0130727)
§ 125 StGB, § 136 Abs 3 StGB
Wird der Schaden nicht durch den unbefugten Gebrauch des Fahrzeugs, sondern erst nach der Fahrt mit Vorsatz herbeigeführt, besteht echte Konkurrenz von § 136 Abs 1 zu § 125 StGB.
E 13.4.2016, 15 Os 25/16i (RS0130727)