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Entscheidungen in Übersicht EÜ206 (RZ 2016, 224)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 224 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 43 Abs 1 Z 3 StPO, § 43 Abs 2 StPO

Der bloße Umstand, dass der Vorsitzende des Schöffengerichts vor Einbringung der Anklageschrift (§ 227 Abs 2 StPO) die Hauptverhandlung über einen sachverhaltsidenten Strafantrag durchgeführt hat, begründet nicht seine Ausgeschlossenheit.

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