vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ200 (RZ 2016, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 223 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 192 ZPO, Art 267 AEUV Lissabon

Weder aus der uneingeschränkten Vorlagebefugnis aller Gerichte nach Art 267 AEUV noch aus der Rechtsprechung des EuGH zur mangelnden Bindung von Gerichten an die Auslegung des Unionsrechts durch im Instanzenzug übergeordnete Gerichte kann abgeleitet werden, dass der Beschluss auf Unterbrechung eines Verfahrens wegen eines in einem anderen Verfahren gestellten Vorabentscheidungsersuchens unanfechtbar wäre.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!