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Entscheidungen in Übersicht EÜ189 (RZ 2016, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 223 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 30 Abs 1 Z 1 IO

Die kreditgewährende Bank erlangt durch die Verbuchung von "Irrläufern" (dem Kontoinhaber in Wahrheit nicht zustehenden Überweisungen), die während der kritischen Frist des § 30 Abs 1 Z 1 IO auf dem nicht fällig gestellten Kontokorrentkreditkonto als den Debetsaldo vermindernde Zahlungseingänge einlangen, keine kongruente Deckung.

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