§ 9 Abs 2 Sbg GVG 2001
Das Sbg GVG 2001 schließt die Abgabe der Erklärung gemäß § 9 Abs 2 durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Rechtserwerbers nicht aus.
E 20.4.2016, 5 Ob 48/16v (RS0130744)
§ 9 Abs 2 Sbg GVG 2001
Das Sbg GVG 2001 schließt die Abgabe der Erklärung gemäß § 9 Abs 2 durch einen rechtsgeschäftlich bevollmächtigten Vertreter des Rechtserwerbers nicht aus.
E 20.4.2016, 5 Ob 48/16v (RS0130744)