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Entscheidungen in Übersicht EÜ191 (RZ 2016, 223)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 223 Heft 10 v. 15.10.2016

§ 9 AußStrG 2005, § 65 Abs 3 Z 2 AußStrG 2005

Im Revisionsrekursverfahren kann sich der Rechtsmittelwerber – soweit er keinen bloßen Aufhebungsantrag stellt – bei einem Geldbegehren regelmäßig nicht die ziffernmäßige Bestimmung der angestrebten Entscheidung vorbehalten bzw diese dem Obersten Gerichtshof übertragen.

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