§ 6a KSchG
Die Fiktion einer späteren, noch dazu zeitlich völlig ungewissen Schuldbefreiung widerspricht im Falle einer Banküberweisung § 6a Abs 2 KSchG und macht die Klausel unzulässig.
E 25.2.2016, 2 Ob 20/15b (RS0130698)
§ 6a KSchG
Die Fiktion einer späteren, noch dazu zeitlich völlig ungewissen Schuldbefreiung widerspricht im Falle einer Banküberweisung § 6a Abs 2 KSchG und macht die Klausel unzulässig.
E 25.2.2016, 2 Ob 20/15b (RS0130698)