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Strafsachen § 364 Abs 1 Z 1 StPO (RZ 2015/18)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2015/18RZ 2015, 188 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 364 Abs 1 Z 1 StPO:

Ein gerichtlich veranlasster Rechtsirrtum des Verteidigers über den Beginn des Laufes einer Frist vermag einen Wiedereinsetzungsgrund darzustellen.

OGH 9.12.2014, 11 Os 135/14 h

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