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Entscheidungen in Übersicht EÜ110 (RZ 2015, 187)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 187 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 4 Abs 2 UHG

Bei Hinterlegung einer Urkunde, welche die Übertragung des Eigentums an einem Superädifikat bewirken soll, muss das Superädifikat eindeutig identifiziert werden. Dies kann durch die Vorlage eines Plans oder durch eine Beschreibung des Bauwerks nach (beispielsweise) seiner Bauweise, Größe oder Umfang der verbauten Fläche in der Urkunde erfolgen. Die Bezeichnung als "Superädifikat" reicht nicht aus.

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