§ 52 Abs 2 Z 4 WEG
Die Zustellerleichterung (durch Anschlag) bei mehr als sechs Wohnungseigentümern bedeutet nicht, dass jedenfalls sechs der Wohnungseigentümer, an die die Zustellung erfolgen soll, im Antrag namentlich genannt sein müssen. Davon unberührt bleibt die Anordnung, dass der verfahrenseinleitende Antrag jedenfalls auch einem vom Gericht zu bestimmenden Wohnungseigentümer zu eigenen Handen zuzustellen ist.