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Entscheidungen in Übersicht EÜ88 (RZ 2015, 184)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 184 Heft 9 v. 15.9.2015

§ 74 Abs 1 Z 5 StGB, § 304 StGB

Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 StGB in Betracht.

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