§ 302 Abs 1 StGB, § 281 Abs 1 Z 9a StPO, § 1 Abs 2 DSG
Unbefugte Abfrage zur Überprüfung von bereits Bekanntem ist Gegenstand von Missbrauch der Amtsgewalt. Von allgemeiner Verfügbarkeit in einer öffentlichen Verhandlung vorgekommener Daten kann ohne qualifizierte Berichterstattung in Massenmedien oder Internet nicht die Rede sein.