§ 1295 Abs 2 ABGB, § 4 StellenbesetzungsG
Ein gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung zu orientieren hat.
E 23.12.2014, 1 Ob 218/14m (RS0129932)