Auf einen Blick:
Mit BGBl I 32/2015 trat eine komplex gestaltete Besoldungsreform in Kraft, die in den Bereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere aber bei den dem RStDG unterliegenden Berufsgruppen in zahlreichen Fällen zu deutlichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme führte. Im Rahmen der Dienstrechtsnovelle 2015 (BGBl I 65/2015) wurde diese Regelung umfassend novelliert, sodass bei Beibehaltung der neuen Systematik für alle im Februar 2015 ernannten Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht aber bei allen im Dienststand befindlichen Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärtern die verlustfreie Überleitung ins neue System sichergestellt wurde. Der vorliegende Aufsatz stellt die wesentlichen Bestimmungen der Besoldungsreform, insbesondere das neu geschaffene System der Vordienstzeitenanrechnung und die Überleitung der bereits im Dienst befindlichen, dem RStDG unterliegenden Berufsgruppen, im Detail dar.