vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ71 (RZ 2015, 166)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 166 Heft 7 und 8 v. 15.8.2015

Art 23 lit b Brüssel IIa-VO, § 105 AußStrG 2005

Der Nichtanerkennungsgrund nach Art 23 Brüssel IIa-VO liegt auch dann vor, wenn vor der ausländischen Obsorgeentscheidung das 12-jährige verständnisfähige Kind nicht gehört wurde. Das Anhörungsrecht des Kindes hat die Bedeutung eines wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundsatzes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!