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Entscheidungen in Übersicht EÜ54 (RZ 2015, 137)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 137 Heft 6 v. 15.6.2015

§ 1 Abs 1 Z 6 MedienG

Ein Medieninhaber wird im Sinn des § 1 Abs 1 Z 6 MedienG erst dann zum Medienunternehmer, wenn er über den Zweck der bloßen Verbreitung von Inhalten hinaus ein Unternehmen – mit einem Mindestmaß an unternehmerischen Strukturen – betreibt, dessen Unternehmenszweck die inhaltliche Gestaltung der Website ist, die von einer Redaktion und einer Vielzahl angestellter beziehungsweise freier Medienmitarbeiter vorgenommen wird.

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