§ 1 Abs 1 Z 9 AusbVorbG, § 12 Abs 1 TierärzteG, § 24 Abs 2 TierärzteG
Ein Ausbildungsvertrag über den Lehrgang zum Pferdephysiotherapeuten verstößt gegen § 1 Abs 1 Z 9 AusbVorbG, wenn Ausbildungsinhalt auch solche Heilbehandlungen sind, die über die bloße Hilfestellung im Sinne des § 24 Abs 2 TierärzteG hinausgehen und daher nach § 12 Abs 1 TierärzteG nur von einem Tierarzt selbst ausgeübt werden dürfen.