§ 27 Abs 5 GOG, § 27 Abs 6 GOG, § 47 Abs 3 GOG
Gegenstand einer Beschwerde nach § 47 Abs 3 GOG sind allein Änderungen der Geschäftsverteilung gegenüber dem Entwurf und mangelnde Berücksichtigung von Einwendungen.
E 1.3.2012, 1 Präs 1541-798/12g (RS0129776)