§ 43 Abs 3 StPO
Ein Richter, der über den Anklageeinspruch (§ 213 Abs 2 StPO) und solcherart über die zur Anklageerhebung notwendige Verdachtslage entschieden hat, ist auch im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen.
E 23.10.2014, 12 Ns 72/14f (RS0129712)