1. Ich habe nicht vor, das Problem der Unabhängigkeit der österreichischen Gerichte allgemein zu behandeln. Das bildet den Gegenstand von Lehrbüchern und Kommentaren zum Verfassungsrecht und zum Prozessrecht. Außerdem verweise ich auf den nachstehenden Beitrag von Theo Öhlinger, "Unabhängigkeit der Gerichte – zwei Seiten einer Medaille".